Besteht am Ende des Arbeitsverhältnisses ein offener Urlaubsanspruch, ist dieser dem Arbeitnehmer in Geld in Form einer Urlaubsersatzleistung abzugelten. Die Urlaubsersatzleistung setzt sich dabei aus einem laufenden Bezug und einem Sonderzahlungsanteil zusammen. Durch die Auszahlung der Urlaubsersatzleistung verlängert sich die Pflichtversicherung über das arbeitsrechtliche Ende des Dienstverhältnisses hinaus. Auch in der Lohnsteuer ist eine Urlaubsersatzleistung in einen laufenden und einen sonstigen Bezugsteil aufzuteilen. Die Versteuerung erfolgt im Kalendermonat der Zahlung.