Auch Pensionen unterliegen der Inflation. Gesetzlich ist eine jährliche Pensionsanpassung jeweils zum 1. 1. im Ausmaß der durchschnittlichen Erhöhung der Verbraucherpreise von August des Vorvorjahres bis Juli des Vorjahres vorgesehen. Regelmäßig wird aber jährlich eine Pensionserhöhung politisch verhandelt, die diesen Automatismus ersetzt. In den jüngst vergangenen Jahren wurden alle Pensionen einer Person zusammengezählt und diese um die Inflation erhöht. Dabei wurden Pensionen über der Höchstbeitragsgrundlage nur mit einem Fixbetrag erhöht.