Leistet ein Dienstnehmer während des Dienstverhältnisses seinen Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst ab, kommt es zu einem Ruhen der gegenseitigen Hauptleistungspflichten aus dem Dienstvertrag. Der Dienstnehmer ist mit dem Tag unmittelbar vor Beginn des Militär- oder Zivildienstes von der ÖGK abzumelden und mit der Wiederaufnahme der Beschäftigung wieder anzumelden. Präsenzdienstleistende sind in diesem Zeitraum nur krankenversichert, Zivildienstleistende sind hingegen kranken- und unfallversichert nach dem ASVG. Überdies besteht für alle eine Teilversicherung in der Pensionsversicherung.