Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind nur in ganz bestimmten Fällen und idR lediglich bis zu bestimmten Höchstbeträgen abgabenfrei. Es gibt einerseits Abgabenbefreiungen im Zusammenhang mit Sachzuwendungen, die bei Betriebsveranstaltungen gewährt werden, und andererseits Sachzuwendungen, die aus Anlass von Dienst- oder Firmenjubiläen an Arbeitnehmer übergeben werden.