Eine rechtswirksame Kündigung kann wegen eines verpönten Motivs oder wegen Sozialwidrigkeit bei Gericht angefochten werden. Die Anfechtungsklage wirkt rechtsgestaltend und bezweckt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Von der Art der Stellungnahme des Betriebsrats (Widerspruch, Zustimmung, keine Stellungnahme) hängt ab, wer (Betriebsrat, Arbeitnehmer), in welcher Frist (zwei Wochen oder insgesamt drei Wochen) aus welchen Gründen (Motiv, Sozialwidrigkeit) die Kündigung anfechten kann. Die Klage setzt voraus, dass der jeweils Anfechtende von der erfolgten Kündigung verständigt wurde.