vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Überstundenzuschläge - Arbeitsrechtliches

Entgelt: Anspruch & AbrechnungZulagen und ZuschlägeThöny-MaierJuni 2024

Für geleistete Überstunden gebührt laut Arbeitszeitgesetz ein Zuschlag in Höhe von 50 %. Bei Gewährung von Zeitausgleich für geleistete Überstunden ist der Zuschlag entweder in den Zeitausgleich einzubeziehen oder separat auszuzahlen. Kollektivverträge sehen häufig höhere Zuschläge als das Gesetz vor.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte