Eine strafbare Unterentlohnung liegt vor, wenn das geschützte Mindestentgelt nicht gezahlt wurde. Es wird daher das tatsächlich gezahlte Entgelt mit dem geschützten Mindestentgelt verglichen. Doch welches tatsächlich gezahlte Entgelt ist mit welchem geschützten Mindestentgelt zu vergleichen? Antwort: Vergleichbar sind nur jene Entgeltzahlungen, die mit dem geschützten Mindestentgelt sachlich und auch zeitlich übereinstimmen.