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Freiwillige Abfertigungen - Lohnsteuer, Übertritt Abfertigung Neu

Beendigungsansprüche & Endabrechnungfreiwillige Abfertigung (Abfindung)Mäder/HaasJänner 2024

Gewährt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, dessen Dienstverhältnis vor dem 1. 1. 2003 begonnen hat und der zu einem späteren Zeitpunkt in das „Abfertigung-Neu“-System übergetreten ist, eine freiwillige (vertragliche) Abfertigung, steht die Begünstigung des § 67 Abs 6 Z 1 EStG („Viertelregelung“) jedenfalls zu. Inwieweit die Begünstigung des § 67 Abs 6 Z 2 EStG („Zwölftelregelung“) anzuwenden ist, ist davon abhängig, wann und in welchem Ausmaß Altabfertigungsanwartschaften übertragen wurden.

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