Schädigt ein Arbeitnehmer bei Erbringung seiner Dienstleistungen einen Dritten (zB Kunden des Arbeitgebers, Arbeitskollegen) und kommt es aufgrund einer gesetzlichen Grundlage zur Mithaftung des Arbeitgebers, stellen sich Fragen rund um den innerbetrieblichen Schadensausgleich.