Der Lehrvertrag bildet die rechtliche Grundlage für das Lehrverhältnis. Dabei sind bestimmte Mindesterfordernisse zu beachten. Ist der Lehrling minderjährig, muss auch dessen gesetzlicher Vertreter zustimmen. Erst, wenn die Lehrlingsstelle den fristgerecht angemeldeten Lehrvertrag als mangelfrei erachtet und eingetragen hat, ist das Lehrverhältnis rechtswirksam.