Lehrverhältnisse nach dem Berufsausbildungsgesetz sind Ausbildungsverhältnisse. Für diese duale Berufsausbildung ist bezeichnend, dass sie zum einen in Betrieben bzw Werkstätten und zum anderen in Berufsschulen erfolgt. Beabsichtigt ein Betrieb Lehrlinge auszubilden, muss dieser eine Fülle an gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. So muss der Lehrberechtigte bzw der von ihm bestellte Ausbilder bestimmte persönliche Voraussetzungen nach dem BAG erfüllen. Weiters muss auch die Lehrlingsstelle durch einen Bescheid feststellen, ob sich der Betrieb für die Lehrlingsausbildung eignet.