Beim Überstundenpauschale wird zusätzlich zum Gehalt ein monatliches Pauschale für eine bestimmte Überstundenanzahl bezahlt. Beim All-in wird als Entgelt eine bestimmte Gesamtsumme, die Grundgehalt und andere Entgeltbestandteile beinhält, vereinbart. Seit 1. 1. 2016 ist bei Abschluss eines All-in das Grundgehalt im Vertrag/Dienstzettel anzuführen. Beide Arten von Vereinbarungen sind einer Deckungsprüfung zu unterziehen. Der Arbeitnehmer darf nicht schlechter gestellt werden als bei Einzelabrechnung seiner Ansprüche. Durchrechnungszeitraum ist mangels abweichender Vereinbarung das Kalenderjahr.