vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verwaltungsverfahren – Kosten

VerwaltungsrechtVerwaltungsverfahrenBergerMärz 2026

Im Verwaltungsverfahren gilt grundsätzlich der Grundsatz der Kostenselbsttragung, abgewichen wird davon in Fällen, in denen aufgrund von Verursachung oder Verschulden die Kosten nicht selbst zu tragen sind. Im Verwaltungsstrafverfahren gelten Sonderregeln für die Kostentragung.     

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte