Das Zuschlagsverfahren umfasst den Zeitraum ab Entgegennahme der Angebote bis zur Zuschlagserteilung. In dieser Phase sind die Angebote nach Maßgabe der Ausschreibung zu prüfen, ggf behebbare Mängel verbessern zu lassen u die Tatsachengrundlage für die Angebotsbewertung (u für etwaige Ausscheidensentscheidungen) zu schaffen. Das Zuschlagsverfahren ist geprägt von „Dos and Don‘ts“ für den AG, die die Einhaltung der Bietergleichbehandlung u Transparenz zum Ziel haben. So hat er die Zuschlagsentscheidung vorab mitzuteilen u - bei sonstiger Nichtigkeit - den Ablauf der Stillhaltefrist abzuwarten.