Konzerne sind integraler Bestandteil des Wirtschaftslebens. Es handelt sich beim Konzern um keine eigene Gesellschafts- bzw Rechtsform und auch um keinen eigenen Rechtsträger, sondern um einen Verbund mehrerer Unternehmen. Aus diesem Umstand ergeben sich eigene Rechtsfragen, da Konzerninteressen nicht mit den Interessen der einzelnen Unternehmen gleichzusetzen sind. Das Konzernrecht stellt daher einen Sammelbegriff von speziell für Unternehmensgruppen relevanten Rechtsgebieten (z.B. gesellschaftsrechtliche Spezialfragen, Konzernsteuerrecht) dar.