Unerbetene Werbemails (auch „Spam“) waren und sind auch heute noch ein Thema, das viele Internetnutzer betrifft. Bereits vor Inkrafttreten der DSGVO waren Werbemails der strengen Regelung des § 174 TKG unterworfen. Daran hat sich nichts geändert. Für die Praxis birgt vor allem der Umstand Schwierigkeiten, dass sich der Anwendungsbereich von TKG und DSGVO bei Direktwerbung teilweise überschneidet, was mitunter zu Unsicherheiten führen kann.