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Ressortverteilung

GesellschaftsrechtKapitalgesellschaftenPetrovicJuni 2026

In mehrgliedrigen Leitungsorganen gilt grundsätzlich das Prinzip der Gesamtgeschäftsführung. Da dieses System aber wenig praktikabel ist und in vielen Fällen fachliche Spezialisierungen vorliegen, werden die Verantwortungsbereiche innerhalb dieser Organe oft durch eine Ressortverteilung (Geschäftsverteilung) aufgeteilt. Die Ressortverteilung hat maßgebliche Auswirkungen auf die Geschäftsführungsbefugnisse und die Verantwortlichkeit der einzelnen Geschäftsleiter.

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