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Jagdberechtigung und Jagdaufsicht

VerwaltungsrechtJagdrechtBayer/ZrinskiFebruar 2026

Die Jagdberechtigung ist die behördliche Erlaubnis, Jäger zu sein. Sie erfordert eine gültige Jagdkarte nach bestandener Jagdprüfung. Die Jagdaufsicht wird von vereidigten Jagdaufsehern wahrgenommen, die den Schutz des Wildes und die Einhaltung der jagdrechtlichen Vorschriften überwachen. Jagdaufseher dürfen Personen kontrollieren, Gegenstände sicherstellen und unter bestimmten Bedingungen Festnahmen vornehmen.

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