vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Personalrückstellungen

UnternehmensrechtInternationale RechnungslegungWiespointnerOktober 2024

Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem Grunde nach ungewiss sind und/oder deren Höhe ungewiss ist. Personalrückstellungen umfassen Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen, Jubiläumsgelder sowie andere vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen. Diese sind grundsätzlich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen können – sofern keine erheblichen Bedenken bestehen – auch durch eine finanzmathematische Berechnung ermittelt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte