Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem Grunde nach ungewiss sind und/oder deren Höhe ungewiss ist. Personalrückstellungen umfassen Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungen, Jubiläumsgelder sowie andere vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen. Diese sind grundsätzlich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen zu berechnen, Abfertigungen und Jubiläumsgelder oder vergleichbare langfristig fällige Verpflichtungen können – sofern keine erheblichen Bedenken bestehen – auch durch eine finanzmathematische Berechnung ermittelt werden.