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Social Media und Recht

UnternehmensrechtE-BusinessKerbl/DablanderOktober 2024

„Jeder Mensch hat angeborne, schon durch die Vernunft einleuchtende Rechte ...“, heißt es in § 16 des ABGB. Im World Wide Web dürfte diese „Vernunft“ oft eine Unbekannte sein. Fotos werden ungefragt kopiert, Videos geshared und Vertreter abweichender Meinungen beleidigt. Oft scheint unbekannt, was erlaubt und was verboten ist. Dies, obwohl Handlungen auf Social Media gesetzlichen Regelungen unterliegen, mit denen die unbekannte Variable aufgelöst werden kann.

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