Unter unternehmensbezogenem Geschäft, oder auch Unternehmergeschäft, versteht man jedes Geschäft, die zum Betrieb eines Unternehmers gehören. Diese unterliegen der Anwendung des 4. Buchs des UGB (§§ 343 ff). Ein Unternehmergeschäft kann sowohl einseitig als auch beidseitig unternehmensbezogen sein.