Die KI-VO verbietet die Einführung, Inbetriebnahme und Verwendung von KI-Systemen in der EU, von denen ein unannehmbares Risiko für die Gesellschaft ausgeht. Darunter fallen nach Art 5 der VO ua manipulative KI‑Praktiken, soziale Bewertungssysteme (Social Scoring), Emotionserkennungssysteme am Arbeitsplatz und KI‑Systeme zur Risikobewertung für künftige Straftaten auf Basis von Profiling.

