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Eigenjagd, Gemeinde- bzw Genossenschaftsjagd

VerwaltungsrechtJagdrechtBayer/ZrinskiFebruar 2026

In Österreich herrscht – anders als zB in Teilen der Schweiz – das Revierjagdsystem. Grundflächen werden Jagdgebieten zugeordnet, innerhalb dieser unterschiedliche Personen berechtigt und verpflichtet sind, die Jagd auszuüben (Grundsatz der flächendeckenden Bejagung). 

Unterschiedliche Jagdgebiete

In allen Bundesländern gilt das Revierjagdsystem.11Das Revierjagdsystem ist verfassungsrechtlich gefestigt: VfGH 14. 12. 1948, K II-2/48. In Kärnten war im Jahr 1948 angedacht, statt eines Revierjagdsystems ein von Grund und Boden getrenntes Patentjagdsystem einzuführen. Eine solche Änderung wäre nach Ansicht des VfGH kompetenzwidrig. Dh, Grundflächen werden:

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