In diesem Briefing wird die KI-Kompetenz nach Art 4 KI-VO behandelt: Regelungsinhalt, Umsetzungspflichten und Haftungsrisiken.
Einleitung
Art 4 KI-VO ist seit 2. 2. 2025 anwendbar und verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere für sie mit der Entwicklung oder Nutzung von KI-Systemen befasste Personen über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Diese Verpflichtung gilt risikounabhängig für alle KI-Systeme. Deshalb und da KI-Systeme mittlerweile in einer Vielzahl an Unternehmen sämtlicher Branchen eingesetzt werden, ist sie besonders praxisrelevant. KI-Kompetenz sollte daher ein zentraler Bestandteil jeder unternehmerischen KI-Compliance sein.

