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Verwaltungsverfahren – Wiederaufnahme

VerwaltungsrechtVerwaltungsverfahrenGabrielSeptember 2025

Die Wiederaufnahme soll dazu dienen, besondere Rechtswidrigkeiten zu eliminieren. Ist ein Verfahren durch Bescheid abgeschlossen und dieser Bescheid formell rechtskräftig, kann das Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen wiederaufgenommen werden (§ 69 AVG).

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