Das Gesetzesprüfungsverfahren gem Art 140 B-VG spielt in der Praxis eine signifikante Rolle. Es stellt mit den Verordnungsprüfungsverfahren und den Erkenntnisbeschwerden die zahlenmäßig häufigste Verfahrensart beim VfGH dar. Erfolgreiche Anträge gem Art 140 B-VG müssen nicht nur strengen Formschriften genügen, sondern es bedarf auch verfahrenstaktischer Überlegungen sowie teilweise eines schnellen Handelns.