Die Versicherungsnehmerin muss der Versicherung vor Vertragsabschluss alle Umstände offenlegen, die für die Übernahme der Gefahr durch die Versicherung erheblich sind. Bei Verletzung dieser Verpflichtung kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten. Leistungsfrei wird die Versicherung nur, wenn der nicht bzw falsch angezeigte Umstand dem Grunde oder der Höhe nach kausal für den Schadenseintritt war.