Das SPG gewährt ein subjektives Recht auf Gesetzmäßigkeit sicherheitspolizeilicher Maßnahmen. Die Rechtsschutzinstrumente umfassen die Maßnahmenbeschwerde gegen Akte der Befehls- und Zwangsgewalt, einen Rechtsschutz gegen schlicht hoheitliches Handeln, die Richtlinienbeschwerde gegen Verstöße gegen Richtlinien, die Beschwerde gegen Datenschutzverletzungen, die Amtsbeschwerde des Innenministers sowie die Beschwerde des Rechtsschutzbeauftragten zum Schutz betroffener Personen bei Datenerhebungen ohne deren Wissen.