Aufgrund des akuten Gefahrenpotenzials von Abfällen erfordert deren Sammlung und Behandlung in der Regel spezielle Bewilligungen. Die Rechtslage zu diesen Bewilligungen ist insofern komplex, da es einerseits zahlreiche Ausnahme von den abfallrechtlichen Bewilligungspflichten gibt, anderseits sind die Regelungen äußerst fragmentiert – sowohl durch verschiedene nationale Vorschriften als auch durch europäische Vorgaben. Daher sollte steht im Einzelfall geprüft werden, ob Genehmigungen im Sinne des Abfallrechts erforderlich sind.

