Berechnungsbeispiel 31
Arbeitgeber E hat mit seinem Mitarbeiter F eine Sonderbetreuungszeit von 3 Wochen vereinbart. Die Betreuungszeit beginnt am 6. April und endet am 26. April 2020. Das monatliche Brutto-Entgelt von Mitarbeiter F beträgt € 5.900,00.
Das förderbare Entgelt berechnet sich wie folgt: