Berechnungsbeispiel 21
Arbeitgeberin C hat mit ihrem Mitarbeiter D eine Sonderbetreuungszeit von 3 Wochen vereinbart. Die Betreuungszeit beginnt am 18. März und endet am 7. April 2020. Das monatliche Brutto-Entgelt von Mitarbeiter D beträgt im März EUR 1.850,00 und im April EUR 2.000,00. Das heißt, 14 Tage der Sonderbetreuungszeit fallen in den Monat März, weitere 7 Tage entfallen auf den Monat April. Gefördert wird das durchschnittliche Brutto-Entgelt.