Förderung Sonderbetreuungszeit - Berechnungsbeispiel 2

Coronavirus ÜbersichtCoronavirus - ArbeitsrechtArbeitshilfenSabaraNovember 2020

Berechnungsbeispiel 211Das Beispiel bezieht sich noch auf die Phase 1 der Sonderbetreuungszeit (16. 3. 2020 bis 31. 5. 2020) und stammt von der Buchhaltungsagentur.

Arbeitgeberin C hat mit ihrem Mitarbeiter D eine Sonderbetreuungszeit von 3 Wochen vereinbart. Die Betreuungszeit beginnt am 18. März und endet am 7. April 2020. Das monatliche Brutto-Entgelt von Mitarbeiter D beträgt im März EUR 1.850,00 und im April EUR 2.000,00. Das heißt, 14 Tage der Sonderbetreuungszeit fallen in den Monat März, weitere 7 Tage entfallen auf den Monat April. Gefördert wird das durchschnittliche Brutto-Entgelt.

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