Förderung Sonderbetreuungszeit - Berechnungsbeispiel 1

Coronavirus ÜbersichtCoronavirus - ArbeitsrechtArbeitshilfenSabaraNovember 2020

Berechnungsbeispiel 111Das Beispiel bezieht sich noch auf die Phase 1 der Sonderbetreuungszeit (16. 3. 2020 bis 31. 5. 2020) und stammt von der Buchhaltungsagentur.

Arbeitgeberin A hat mit ihrer Mitarbeiterin B eine Sonderbetreuungszeit von 3 Wochen vereinbart. Die Betreuungszeit beginnt am 1. April und endet am 21. April 2020. Das monatliche Brutto-Entgelt von Mitarbeiterin B beträgt € 1.850,00.

Das förderbare Entgelt berechnet sich wie folgt:

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