Zahlreiche GmbH-Gesellschaftsverträge sehen vor, dass Geschäftsanteile nicht frei übertragbar sind, sondern vor Übertragung die Zustimmung der Gesellschafter oder der Gesellschaft erforderlich ist.
Zahlreiche GmbH-Gesellschaftsverträge sehen vor, dass Geschäftsanteile nicht frei übertragbar sind, sondern vor Übertragung die Zustimmung der Gesellschafter oder der Gesellschaft erforderlich ist.