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Datenverarbeitung

DatenschutzrechtSedef/SteinerMärz 2024

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten. Die DSGVO erlaubt eine solche nur, wenn die Verarbeitung zwei Voraussetzungen erfüllt: (i) die Einhaltung der Grundsätze für die Datenverarbeitung (Art 5 DSGVO) und (ii) das Vorliegen zumindest eines Erlaubnistatbestandes (Art 6 bzw 9 DSGVO). Die wichtigsten Erlaubnistatbestände sind die Einwilligung der betroffenen Person, die Vertragserfüllung und die berechtigten Interessen des Verantwortlichen. Für bestimmte Arten von personenbezogenen Daten bestehen Sonderregelungen (zB strafrechtsbezogene Daten).

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