Während der Datenverkehr innerhalb des EU/EWR unter denselben Bedingungen erlaubt ist wie eine Datenübermittlung im Inland, ist der Datentransfer in ein Drittland (oder internationale Organisation) nur zulässig, wenn zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sind. Neben der Einhaltung der allgemeinen Grundsätze, verlangt die DSGVO ein angemessenes Datenschutzniveau im Empfängerland, geeignete Garantien oder das Vorliegen einer Ausnahme vom Übermittlungsverbot (Art 44 ff DSGVO).