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Anlagevermögen

UnternehmensrechtInternationale RechnungslegungGahleitnerOktober 2024

Anlagevermögen sind Gegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Anschaffungskosten/Herstellungskosten werden planmäßig  auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben. Das Anlagevermögen wird in drei Gruppen gegliedert: Immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen.

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