Im Rahmen eines Vergabeverfahrens trifft der Auftraggeber zahlreiche Entscheidungen die den Wettbewerb (schrittweise) einschränken und schließlich zur Bestimmung des Zuschlagsempfängers führen. Bis zur Zuschlagserteilung (bzw Widerruf) können insb gesondert anfechtbare Entscheidungen des Auftraggebers einer nachprüfenden Kontrolle unterzogen werden. Aufgrund der Präklusion sind Rechtswidrigkeiten, bei sonstigem Anspruchsverlust, nur innerhalb kurzer Anfechtungsfristen geltend zu machen. Der effiziente Rechtsschutz setzt daher eine rasche Reaktion des Antragstellers voraus.