Ein Patent verleiht seinem Inhaber das ausschließliche Recht, die patentierte Erfindung betriebsmäßig herzustellen, in Verkehr zu bringen, feilzuhalten, zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken einzuführen oder zu besitzen. Der Patentinhaber kann dadurch dritte Personen von der Nutzung ausschließen.
Ein Patent verfügt über einen sachlichen, örtlichen und zeitlichen Schutzbereich.