Homeoffice-Gesetz

GesetzgebungSteuerrechtBleyerMärz 2021

Schaffung der Möglichkeit von nicht steuerbaren Zuwendungen durch den Arbeitgeber für Aufwendungen im Bereich des Homeoffice (Homeoffice-Pauschale bis zu € 300,- jährlich); Ausgaben für die ergonomische Einrichtung des häuslichen Arbeitsplatzes (außerhalb eines Arbeitszimmers) als Werbungskosten (bis zu € 300,-); Schaffung der Möglichkeit der Beantragung von Differenzwerbungskosten; Anpassung der im Lohnkonto und damit auch im Lohnzettel enthaltenen Informationen

Inkrafttreten

1.1.2021

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

25.3.2021

Betroffene Normen

EStG

Betroffene Rechtsgebiete

Einkommensteuer

Quelle

BGBl I 2021/52

Der steuerrechtliche Teil des ME 16. 2. 2021, 94/ME 27. GP wurde in das 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz übenommen.