DBA-Kosovo

GesetzgebungPersonalrechtLindmayrJänner 2019

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll

Inkrafttreten

28.11.2018

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

23.1.2019

Betroffene Normen

 

Betroffene Rechtsgebiete

Steuerrecht

Quelle

BGBl III 2019/2

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll, BGBl III 2019/2 vom 16. 1. 2019 (AB 325 BlgNR 26. GP RV 258 BlgNR 26. GP )

Mit der Republik Kosovo besteht derzeit keine Regelung zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung. Gemäß den Informationen der WKO gehören österreichische Unternehmen zu den bedeutendsten Investoren im Kosovo. Mit dem Abschluss des Doppelbesteuerungsabkommens, das auch den Arbeiten auf Ebene der OECD/G20 zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (Base Erosion and Profit Shifting – BEPS) Rechnung trägt, sollen diese Wirtschaftsbeziehungen zur Republik Kosovo ausgebaut werden.

Zudem bestand bislang keine Rechtsgrundlage für einen Informationsaustausch zwischen den beiden Staaten, die dem internationalen Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft entspricht. Eine solche wird im Zuge des Abkommens samt Protokoll ebenfalls implementiert.

Das Abkommen ist bereits mit 28. 12. 2018 in Kraft getreten und findet ab 1. 1. 2019 Anwendung.



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