Verbriefungen (Novelle)

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanekNovember 2018

Das STS-Verbriefungsvollzugsgesetz (STS-VVG) enthält die erforderlichen Regelungen zur VO (EU) 2017/2402 [zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung ...].

Inkrafttreten

1.1.2019

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

23.11.2018

Betroffene Normen

AIFMG, BWG, FMABG, ImmolnvFG, InvFG 2011, STS-VVG, VAG 2016; AktG

Betroffene Rechtsgebiete

Finanzmarktrecht

Quelle

BGBl I 2018/76

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung (STS-Verbriefungsvollzugsgesetz – STS-VVG) erlassen wird und mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Aktiengesetz, das Immobilieninvestmentfondsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden (BGBl I 2018/76, AB 323, 387/A BlgNR 26. GP )

Die VO (EU) 2017/2402 [zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung ...] soll den derzeit stark fragmentierten Markt der Verbriefungen harmonisieren. Ziel dieser Verordnung ist einerseits die Schaffung eines Qualitätslabels für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen (STS-Verbriefungen), damit diese Produkte besser von komplexen, undurchsichtigen und risikohaltigen Instrumenten abgegrenzt werden können, und andererseits die Neubelebung der Verbriefungsmärkte für Verbriefungen hoher Qualität, bei der die Fehler vermieden werden sollten, die vor der Finanzkrise von 2008 begangen wurden. Um diese Ziele zu erreichen, sieht die VO (EU) 2017/2402 im Wesentlichen folgende unionsweite Regelungen vor:

Mit dem STS-Verbriefungsvollzugsgesetz (STS-VVG) werden jene Bestimmungen in das österreichische Recht eingefügt, die notwendig sind, damit die VO (EU) 2017/2402 wirksam werden kann. So muss insb eine zuständige Behörde benannt werden (in Ö die FMA) und sind gesetzliche Vorschriften betreffend Sanktionen für Verstöße erforderlich sowie Aufsichts- und Verfahrensvorschriften für einen wirkungsvollen Vollzug.

Da mit den Art 38, 39 und 41 der VO (EU) 2017/2402 auch einige RL geändert werden – die RL 2009/65/EG [zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW)], die RL 2009/138/EG [betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II)] und die RL 2011/61/EU [über die Verwalter alternativer Investmentfonds ...] –, sind auch die Bestimmungen betreffend Verbriefungen im Investmentfondsgesetz 2011, im Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 und im Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz anzupassen.

Die Novelle wird außerdem zum Anlass genommen, auch jenen Aktiengesellschaften die Verwendung von Inhaberaktien zu erlauben, deren Aktien nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden, sondern über ein multilaterales Handelssystem (MTF).

Das STS-VVG und die erwähnten Änderungen treten grds mit 1. 1. 2019 in Kraft.



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