Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der VO (EU) 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-Vollzugsgesetz) erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert wird
(BGBl I 2018/15, AB 62 BlgNR 26. GP ; RV 24 BlgNR 26. GP )
Die VO (EU) 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP; Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) idF der VO (EU) 2016/2340 soll einen Beitrag dazu leisten, Art, Risiko, Kosten sowie die möglichen Gewinne und Verluste von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte besser zu verstehen und mit anderen Produkten vergleichen zu können. Dafür sieht die VO (EU) 1286/2014 im Wesentlichen folgende unionsweite Regelungen vor:
- Bevor Kleinanlegern ein PRIIP angeboten wird, verfasst der PRIIP-Hersteller ein Basisinformationsblatt für dieses Produkt im Einklang mit den Anforderungen der VO und veröffentlicht es auf seiner Website.
- Die Person, die über ein PRIIP berät oder es verkauft, stellt Kleinanlegern das Basisinformationsblatt kostenlos zur Verfügung.
- Der PRIIP-Hersteller überprüft regelmäßig die Informationen im Basisinformationsblatt und überarbeitet das Informationsblatt, wenn Änderungen erforderlich sind.
Das vorliegende Gesetz fügt nun jene Bestimmungen in das österreichische Recht ein, die notwendig sind, damit die VO (EU) 1286/2014 in Österreich wirksam werden kann, insb Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen die VO (EU) 1286/2014 und sonstige begleitende Verfahrens- und Aufsichtsvorschriften für einen wirkungsvollen Vollzug.
Die Regelungen treten mit 25. 4. 2018 in Kraft.