Bundesgesetz, mit dem das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, das Telekommunikationsgesetz 2003 und das Wettbewerbsgesetz geändert werden sollen (I 2021/57, 149/BNR , AB 450 , RV 409 BlgNR 27. GP , 10/ME)
Die VO (EG) 2006/2004 über die Zusammenarbeit der nationalen Verbraucherschutz-Behörden wurde in Österreich primär durch das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz (VBKG) durchgeführt.
Mit 17. 1. 2020 wurde nun die VO (EG) 2006/2004 durch die VO (EU) 2017/2394 (Verbraucherbehördenkooperationsverordnung bzw VBKVO) aufgehoben, die einen wirksameren Rahmen für die Zusammenarbeit schaffen soll, um die Einhaltung der Verbrauchervorschriften innerhalb der EU zu verbessern. Die VBKVO legt Bedingungen fest, unter denen die zuständigen Verbraucherbehörden der Mitgliedstaaten untereinander und mit der Kommission zusammenarbeiten und Aktionen koordinieren. Die Durchsetzung individueller Verbraucherrechtsansprüche ist nicht Gegenstand der Verordnung.
Wenngleich der VBKVO unmittelbare Geltung zukommt, bedarf sie teilweise der Durchführung ins innerstaatliche Recht, sodass eine Novellierung des geltenden Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes erforderlich ist (zB Zuständigkeitsverteilung für die Behörden; Festlegung des Verfahrens für die Ausübung der Mindestbefugnisse; Regelungen betreffend die nationale Koordinierung der Anwendung der VBKVO).
Das VBKG sieht nunmehr sieben Behörden als zuständige Behörden im Sinne der VBKVO vor:
- Bundeskartellanwalt,
- Schienen-Control GmbH,
- Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen,
- Kommunikationsbehörde Austria („KommAustria“) ,
- Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen,
- Fernmeldebüro,
- BM für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Diese haben im Rahmen der Befugnisausübung zum Teil andere Behörden zu befassen, wie etwa die Staatsanwaltschaften oder die Telekom-Control-Kommission.
Aus Anlass der Durchführung der VBKVO werden neben den Änderungen im VBKG auch korrespondierende Bestimmungen im TKG 2003 und im WettbG vorgenommen.
In Kraft treten die Regelungen mit 26. 3. 2021 bzw mit 1. 1. 2022.