Änderung des KBGG

GesetzgebungPersonalrechtLindmayrDezember 2021

Anhebung der Zuverdienstgrenze für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld auf € 7.600,-

Inkrafttreten

1.1.2022

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

30.12.2021

Betroffene Normen

KBGG

Betroffene Rechtsgebiete

Sozialrecht

Quelle

BGBl I 2021/221

Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert wird; BGBl I 2021/221 vom 30. 12. 2021 (Ausschussbericht 1253 BlgNR 27. GP ; Initiativantrag 2043/A BlgNR 27. GP )

Für Zeiträume ab 1. 1. 2022 wird die Zuverdienstgrenze für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld und bei der Beihilfe von derzeit € 7.300,- auf € 7.600,- angehoben.

Bei der Ermittlung der Grenzbetrages ist die im KBGG zur Gleichbehandlung aller Einkunftsarten festgelegte Berechnungsmethode (2022: € 485,85 mal 12 minus € 132,- Werbungskostenpauschale plus 30 %) anzuwenden. Bei Beibehaltung des bisherigen Grenzbetrages wäre im Jahr 2022 eine geringfügige Beschäftigung während des Anspruchszeitraumes aufgrund der gesetzlich vorgesehenen Aufwertung der Geringfügigkeitsgrenze ohne Überschreitung der Zuverdienstgrenze nicht mehr möglich wäre, weshalb eine Anpassung des Grenzbetrages erfolgt.



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