Änderung des NSchG

GesetzgebungPersonalrechtLindmayrJänner 2022

Aussetzung der Anhebung des NSchG-Beitrags

Inkrafttreten

1.1.2022

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

1.1.2022

Betroffene Normen

NSchG

Betroffene Rechtsgebiete

 

Quelle

BGBl I 2021/249

Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz geändert wird; BGBl I 2021/249 vom 31. 12. 2021 (Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales 2. 12. 2021, 1225 BlgNR 27. GP )

Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen müsste der Beitragssatz für den Nachtschwerarbeitsbeitrag auf 4,9 % erhöht werden, um den geforderten Deckungsgrad von 75 % zu erreichen. Mit der Änderung im NSchG wird sichergestellt, dass im Jahr 2022 die Höhe des NSchG-Beitrags unverändert bleibt und somit weiterhin 3,8 % der allgemeinen Beitragsgrundlage in der nach dem ASVG geregelten Pensionsversicherung beträgt. (Art XIII Abs 12 NSchG)



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