Zak-Vergleichstabelle zum Erwachsenenschutz

GesetzgebungZivilrechtArbeitshilfenKolmaschDezember 2019

Erweiterte und aktualisierte Fassung des in Zak 2017/461, 264 veröffentlichten Beitrags

Einleitung

Mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (2. ErwSchG, BGBl I 2017/59), der großen Reform des Sachwalterrechts, wurde die Sachwalterschaft ab 1. 7. 2018 durch ein neues System der Rechtsfürsorge für volljährige Personen ersetzt, das in Abkehr von der bisherigen Praxis die Subsidiarität der Fremdvertretung und die möglichst weitgehende Autonomie des Vertretenen betont. Die Regelungen zum Sachwalterrecht im Sechsten Hauptstück des Ersten Teils des ABGB wurden inhaltlich umgestaltet und völlig neu gegliedert.

Die wesentlichen inhaltlichen Neuerungen wurden in drei Beiträgen vorgestellt.11Kolmasch, 2. Erwachsenenschutz-Gesetz, Zak 2017/39, 30; Fritz, Das 2. ErwSchG – Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen, Zak 2017/351, 204; Bramböck, Medizinische Behandlungen im Lichte des 2. ErwSchG, Zak 2017/352, 207. Ergänzend bieten die folgenden Tabellen einen paragraphenorientierten Vergleich von neuer und alter Rechtslage in den vom 2. ErwSchG am intensivsten betroffenen Gesetzen (ABGB, EheG und AußStrG), der die Orientierung im neuen Recht erleichtern soll. Neben den Paragraphen sind auch die wesentlichen Änderungen angeführt. Besonders wichtige Neuregelungen sind besonders hervorgehoben (●). Auf rein terminologische Änderungen wird nicht eingegangen.

Die mit dem Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz Justiz (ErwSchAG-Justiz) vorgenommenen Änderungen, die am 1. 8. 2018 in Kraft getreten sind, sind in den Tabellen berücksichtigt (hervorgehoben durch Kursivdruck).

ABGB

Neu

Alt

Thema

Änderung

 

Personenrecht

§ 21 Abs 1

§ 21 Abs 1

Schutz

Neue Bezeichnung „schutzberechtigte Personen“

 

§ 24

Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit

Gesetzliche Definition

Kindschaftsrecht

§ 141

§ 141

Abstammungsrecht

Neuregelung der Handlungsfähigkeit (Differenzierung nach Entscheidungsfähigkeit statt Eigenberechtigung; Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nur bei Minderjährigen erforderlich; keine Anerkennung der Vater- bzw Elternschaft durch gesetzlichen Vertreter)

§ 146 Abs 2

§ 146 Abs 2

Abstammungsrecht

Anpassung der Fristenhemmung für den Widerspruch gegen das Anerkenntnis der Vater- bzw Elternschaft (statt auf fehlende Eigenberechtigung wird auf Minderjährigkeit oder Entscheidungsunfähigkeit abgestellt)

 

§ 153 Abs 2

§ 153 Abs 2

Abstammungsrecht

Anpassung der Fristenhemmung für den Antrag auf Feststellung, dass das Kind nicht vom Ehemann der Mutter abstammt (statt auf fehlende Eigenberechtigung wird auf Minderjährigkeit oder Entscheidungsunfähigkeit abgestellt)

 

§ 154 Abs 1

§ 154 Abs 1

Abstammungsrecht

Anpassung an Änderungen in § 141 ABGB

 

§ 158 Abs 2

§ 158 Abs 2

Obsorge

Neuregelung der Folgen der fehlenden vollen Geschäftsfähigkeit eines Elternteils auf das Obsorgerecht: Bei volljährigen Eltern wird auf die Entscheidungsfähigkeit für die konkrete Vertretungshandlung abgestellt, wobei die Befugnis zur Vertretung und Vermögensverwaltung nicht automatisch verloren geht, sondern nur unter der Voraussetzung der Kindeswohlgefährdung entzogen werden kann (ErlRV 1461 BlgNR 25. GP 11). Minderjährige Eltern sind weiterhin automatisch ausgeschlossen.

§ 164 Abs 1

§ 164 Abs 1

Vermögensverwaltung

Klarstellung, dass die Entgegennahme einer 10.000 € übersteigenden Zahlung an das minderjährige Kind durch obsorgeberechtigte Eltern, Großeltern oder Pflegeeltern keiner pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedarf (so schon 2 Ob 3/12y = Zak 2012/628)

 

§ 165

§ 165 Abs 1 und 2

Rechnungslegungspflicht

Anpassung an § 135 AußStrG durch Betonung des Ausnahmecharakters der Rechnungslegungspflicht der Eltern (ErwSchAG)

 

§ 175

Handlungsfähigkeit des Kindes

Möglichkeit des Ausspruchs der fehlenden Einsichts- und Urteils- bzw Geschäftsfähigkeit eines minderjährigen Kindes entfällt ersatzlos, weil Minderjährige durch die generellen Beschränkungen ohnehin ausreichend geschützt erscheinen (ErlRV 1461 BlgNR 25. GP 12).

 

§ 191 Abs 1

§ 191 Abs 1

Adoption

Neuregelung der Handlungsfähigkeit auf Seite des Annehmenden (Differenzierung nach Entscheidungsfähigkeit statt Eigenberechtigung bei Volljährigen); Klarstellung, dass die Annahme eine vertretungsfeindliche persönliche Angelegenheit ist

§ 192 Abs 2-4

§ 192 Abs 2

Adoption

Neuregelung der Handlungsfähigkeit auf Seite des Wahlkindes (Differenzierung nach Entscheidungsfähigkeit statt Eigenberechtigung; Vermutung der Entscheidungsfähigkeit bei mündigen Minderjährigen)

§ 194 Abs 1

§ 194 Abs 1

Adoption

Differenzierung nach Minder- und Volljährigkeit statt Eigenberechtigung bei den materiellen Voraussetzungen für die Bewilligung der Adoption

 

§ 195

§ 195

Adoption

Zustimmungsrechte des nicht entscheidungsfähigen volljährigen Wahlkindes und des gesetzlichen Vertreters eines minderjährigen Wahlkindes gegen die Adoption

§ 196

§ 196

Adoption

Anhörungsrecht des nicht entscheidungsfähigen minderjährigen Wahlkindes ohne fixe Altersgrenze

 

§ 202 Abs 3

Adoption

Neuregelung der namensrechtlichen Folgen der Adoptionsaufhebung durch Wegfall der Sonderregelung; Möglichkeit zur Neubestimmung des Familiennamens statt automatischer Änderung

§ 205 Abs 2

§ 205 Abs 2

Obsorge anderer Personen

Fehlende volle Handlungsfähigkeit als Ausschlusskriterium für die Betrauung beibehalten (anders als bei Eltern, Großeltern oder Pflegeeltern gem § 158 Abs 2 ABGB)

 

§ 214 Abs 1

§ 214 Abs 1

Vermögensverwaltung

Erweiterung der Rechnungslegungspflicht; Ausnahme des Kinder- und Jugendhilfeträgers von der Rechnungslegungspflicht (ErwSchAG)

 

§ 215 Abs 1

§ 215 Abs 1

Vermögensverwaltung

Klarstellung des Begriffs „Geld“ bei der Anlagepflicht („Bargeld und Geld auf Zahlungskonten“)

 

§ 216

§ 216

Vermögensverwaltung

Klarere Strukturierung der Definition von mündelsicheren Spareinlagen; Entfall der Beschränkung auf inländische Anbieter

 

§ 218 Abs 1

§ 218 Abs 1

Vermögensverwaltung

Ersetzung des Begriffs „Darlehen“ durch „Kredit“

 

§ 220 Abs 3

§ 220 Abs 3

Vermögensverwaltung

Anderer unbestimmter Gesetzesbegriff bei den Voraussetzungen für den Erwerb nicht mündelsicherer Liegenschaften („offenbarer“ statt „klarer“ Vorteil)

 

§ 221

Vermögensverwaltung

Entfall der Regelung (Ausnahme des ordentlichen Wirtschaftsbetriebs von der Genehmigungspflicht), weil sich ihr Inhalt ohnehin aus § 167 Abs 3 ABGB ergibt

 

§ 221

Vermögensverwaltung

Regelung der Umschichtung eines anders veranlagten Vermögens

§ 222

§ 222

Vermögensverwaltung

Klarere Fassung der Regelung zur Verwertung nicht benötigten beweglichen Vermögens mit Wechsel des Fokus von Verwertungspflicht auf -möglichkeit

 

§ 223

§ 223

Vermögensverwaltung

Klarstellung, dass die Veräußerung von unbeweglichem Gut keiner gerichtlichen Genehmigung bedarf, wenn sie zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb zählt

 

§ 224

§ 224

Vermögensverwaltung

Klarstellung, dass keine Genehmigung der Entgegennahme einer 10.000 € übersteigenden Zahlung erforderlich ist, wenn diese im Rahmen eines gerichtlich genehmigten Wechsels der Anlageform erfolgt

 

§ 229 Abs 2

§ 229 Abs 2

Vermögensverwaltung

Anhebung des Vermögensgrenzbetrags bei der Bemessung der Entschädigung von 10.000 auf 15.000 €

 

Erwachsenenschutz

Teilnahme am Rechtsverkehr

§ 239 Abs 1

Selbstbestimmung

Betonung des Selbstbestimmungs- und Unterstützungsprinzips

 

§ 239 Abs 2

§ 268 Abs 2 S 1

Selbstbestimmung

Aufzählung der Unterstützungsmöglichkeiten

 

§ 240 Abs 1

Nachrang der Stellvertretung

Betonung des Nachrangs

 

§ 240 Abs 2

§ 268 Abs 2 S 1 und 2

Nachrang der Stellvertretung

  

§ 241 Abs 1

§ 281 Abs 1

Selbstbestimmung trotz Stellvertretung

  

§ 241 Abs 2

§ 281 Abs 2

Selbstbestimmung trotz Stellvertretung

Ausweitung der Verständigungspflicht auf alle Entscheidungen; Ausdehnung der Berücksichtigungspflicht

§ 242 Abs 1

§ 280 Abs 1

Handlungsfähigkeit

Abschaffung der generellen Beschränkung der Handlungsfähigkeit des Betroffenen durch Bestellung eines Erwachsenenvertreters

§ 242 Abs 2

Handlungsfähigkeit

Ausnahme: Genehmigungsvorbehalt bei gerichtlicher Erwachsenenvertretung; nur bezogen auf bestimmte (Verfahrens-)Handlungen zur Abwendung einer ernstlichen und erheblichen Gefahr

§ 242 Abs 3

§ 280 Abs 2

Handlungsfähigkeit

Erweiterung der Ausnahmeregelung für Alltagsgeschäfte

Auswahl und Dauer der Vertretung

§ 243 Abs 1

§ 273 Abs 2, § 279 Abs 1 S 1, § 284f Abs 1 S 3

Eignung

  

§ 243 Abs 2

§ 279 Abs 5

Eignung

Einheitliche Höchstgrenze für Übernahme (15 Erwachsenenvertretungen oder Vorsorgevollmachten pro Person); Möglichkeit zur Überschreitung durch Rechtsanwälte, Notare und Berufsanwärter, die in der Erwachsenenvertreterliste ihrer Kammer eingetragen sind

§ 243 Abs 3

Eignung

Klarstellung, dass mehrere Erwachsenenvertreter für eine Person nicht denselben Wirkungsbereich haben können

 

§ 244

§ 279 Abs 1 S 2

Erwachsenenvertreter-Verfügung

Erwachsenenvertreter-Verfügung mit größerem Gewicht als Sachwalterverfügung

§ 245 Abs 1

Beginn und Fortbestand

Eintragung des Vorsorgefall-Eintritts im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) als Voraussetzung für die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht

§ 245 Abs 2

§ 284e Abs 2

Beginn und Fortbestand

Eintragung der gewählten oder gesetzlichen Erwachsenenvertretung im ÖZVV als Entstehungsvoraussetzung

§ 245 Abs 3

Beginn und Fortbestand

Entstehung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung mit Bestellung

 

§ 245 Abs 4

Beginn und Fortbestand

Fortbestehen der Vertretungsbefugnis des Vorsorgebevollmächtigten oder Erwachsenenvertreters bis zur Löschung aus dem ÖZVV

 

§ 246

§ 278

Änderung, Übertragung und Beendigung

Neugestaltung der Änderung, Übertragung und Beendigung der Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertretung (ua Befristung der gesetzlichen und gerichtlichen Erwachsenenvertretung auf drei Jahre)

Besondere Rechte und Pflichten des Vertreters

§ 247

§ 282

Kontakte

Lockerung der Kontaktpflicht bei der Besorgung rechtlicher Angelegenheiten und der Vermögensverwaltung

 

§ 248

Verschwiegenheitspflicht

Regelung der Verschwiegenheitspflicht; Auskunftspflicht gegenüber Angehörigen

§ 249 Abs 1

§ 277

Haftung und Aufwandersatz

  

§ 249 Abs 2

§ 276 Abs 3 und 4

Haftung und Aufwandersatz

Einbeziehung nächster Angehöriger (gesetzliche Erwachsenenvertretung) in den Kreis der Aufwandersatzberechtigten; Angleichung an § 137 Abs 2 AußStrG und § 276 Abs 4 ABGB (ErwSchAG)

Personensorge

§ 250

Vertretung in personenrechtlichen Angelegenheiten

Allgemeine Regeln (Vetorecht des Betroffenen, gerichtliche Genehmigung usw)

§ 251

§ 282 S 1

Bemühung um Betreuung

  

§§ 252-254

§ 283

Medizinische Behandlung

Umfassende Neuregelung (Einbeziehung medizinischer Maßnahmen anderer Gesundheitsberufe; Vorrang der Unterstützung durch nahestehende Personen, Vertrauensleute oder Fachleute gegenüber Vertretung; Differenzierung nach der Haltung des Betroffenen statt nach Schwere der Behandlung beim Erfordernis der gerichtlichen Genehmigung); Einbeziehung des Vorsorgebevollmächtigten in den Adressatenkreis der Regelung

§ 255

§ 284 S 1 und 3

Sterilisation

Einbeziehung des Vorsorgebevollmächtigten in den Adressatenkreis

 

§ 256

§ 284 S 2 und 3

Forschung

Detaillierte Regelung der Einwilligung in medizinische Forschungen; Einbeziehung des Vorsorgebevollmächtigten in den Adressatenkreis; sprachliche Verbesserungen (ErwSchAG)

§ 257

§ 284a

Änderung des Wohnorts

Dauerhafte Wohnortänderung muss vorab gerichtlich genehmigt werden; Einbeziehung des Vorsorgebevollmächtigten in den Adressatenkreis bei Umzug ins Ausland

Vermögenssorge

§ 258 Abs 1

§ 281 Abs 3

Vermögenssorge

Verstärkung des Vorrangs der Bedürfnisbefriedigung vor dem Ansparen

 

§ 258 Abs 2

Vermögenssorge

Pflicht des Erwachsenenvertreters zur Überlassung der Mittel für Alltagsgeschäfte

§ 258 Abs 3

§ 275 Abs 3

Vermögenssorge

  

§ 258 Abs 4

§ 275 Abs 3 iVm § 214 Abs 2

Vermögenssorge

  

§ 258 Abs 5

Vermögenssorge

Dispositive Regelung für die Vermögensverwaltung durch Vorsorgebevollmächtige

 

Gerichtliche Kontrolle

§ 259 Abs 1

§ 130 AußStrG aF

Gerichtliche Kontrolle

  

§ 259 Abs 2

§ 275 Abs 3 iVm § 214 Abs 1

Gerichtliche Kontrolle

  

§ 259 Abs 3

Gerichtliche Kontrolle

Aufbewahrungs- und Übermittlungspflicht bezüglich Vollmachtsurkunden und ärztlichen Zeugnissen

§ 259 Abs 4

§ 281 Abs 4

Gerichtliche Kontrolle

  

Vorsorgevollmacht

§ 260 S 1

§ 284f Abs 1 S 1

Vollmacht für den Vorsorgefall

Verlust der Äußerungsfähigkeit kein eigenständiger Vorsorgefall

 

§ 260 S 2

Vollmacht für den Vorsorgefall

Gesetzliche Anerkennung der Kombination von sofort wirksamer Vollmacht und Vorsorgevollmacht

 

§ 261

§ 284f Abs 1 S 2

Wirkungsbereich

Klarstellung, dass die Vorsorgevollmacht als Gattungsvollmacht gestaltet werden kann

 

§ 262

§ 284f Abs 2 und 3; § 4c Abs 2 ErwSchVG

Form

Neue einheitliche Formerfordernisse für Vorsorgevollmachten (Errichtung nach Belehrung höchstpersönlich und schriftlich vor einem Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein; Ausschluss von Erwachsenenschutzvereinen als Errichter bei größerem Vermögen oder rechtlicher Komplexität)

§ 263

Registrierung

Eintragung der Vorsorgevollmacht und des (späteren) Eintritts des Vorsorgefalls im ÖZVV als konstitutive Voraussetzungen für Wirksamwerden der Vollmacht

Gewählter Erwachsenenvertreter

§§ 264 bis 267

 

Neues Institut der gewählten Erwachsenenvertretung (setzt bloß geminderte Entscheidungsfähigkeit voraus und kommt daher noch in Frage, wenn Vorsorgevollmacht aufgrund des Fehlens der dafür erforderlichen vollen Entscheidungsfähigkeit nicht mehr erteilt werden kann); Vertretungsbefugnisse können einzelne Angelegenheiten oder Arten von Angelegenheiten betreffen

Gesetzlicher Erwachsenenvertreter (statt: Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger)

§ 268 Abs 1

§ 284b Abs 1 S 1; § 284d Abs 2

Voraussetzungen

Erfordernis der Registrierung eines Vorabwiderspruchs im ÖZVV

§ 268 Abs 2

§ 284c Abs 1

Erweiterung des Kreises der potenziell Vertretungsbefugten um Neffen und Nichten

§ 269

§ 284b

Wirkungsbereich

Erweiterung des Wirkungsbereichs; Vertretungsbefugnisse in acht im Gesetz aufgezählten Bereichen

§ 270

§ 284e Abs 2

Registrierung

Registrierung durch Notar, Rechtsanwalt oder Erwachsenenschutzverein im ÖZVV als Wirksamkeitsvoraussetzung

Gerichtlicher Erwachsenenvertreter (statt: Sachwalter)

§ 271

§ 268 Abs 1 und 2

Voraussetzungen

  

§ 272 Abs 1

§ 268 Abs 3

Wirkungsbereich

Bestellung nur noch für einzelne oder bestimmte Arten von Angelegenheiten, die gegenwärtig zu besorgen sind

§ 272 Abs 2

Wirkungsbereich

Betonung, dass Erwachsenenvertretung nach Erledigung einer übertragenen Angelegenheit einzuschränken oder zu aufzuheben ist; Hinwirkungspflicht des Erwachsenenvertreters

§ 273 Abs 1

§ 273 Abs 1; § 279 Abs 1

Auswahl und Bestellung

  

§ 273 Abs 2

§ 274 Abs 1

Auswahl und Bestellung

  

§ 274

§ 279 Abs 2 bis 4

Auswahl und Bestellung

Betonung des Vorrangs der eigenen Wahl bei Auswahl des gerichtlichen Erwachsenenvertreters (Vorsorgevollmacht, gewählte Erwachsenenvertretung, Erwachsenenvertreter-Verfügung

 

§ 275

§ 274 Abs 2

Auswahl und Bestellung

Einschränkung der Übernahmeverpflichtung von Rechtsanwälten und Notaren

§ 276

§ 276

Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz

Klarstellungen, etwa zur Berücksichtigung der Umsatzsteuer; Erhöhung des Schonvermögens von 10.000 € auf 15.000 €

Kuratel

§ 277 Abs 1

§ 269; § 270 S 1

Voraussetzungen

  

§ 277 Abs 2

§ 271; § 272

Voraussetzungen

  

§ 277 Abs 3

§ 270 S 1

Voraussetzungen

  

§ 278

Wirkungsbereich

Ausdrückliche Regelung, dass das Gericht den Wirkungsbereich bestimmt zu bezeichnen hat

 

§ 279 Abs 1

§ 273 Abs 1

Auswahl und Bestellung

  

§ 279 Abs 2

Auswahl und Bestellung

Klarstellung, dass vorrangig ein Notar, Rechtsanwalt oder Berufsanwärter als Kurator auszuwählen ist, wenn Rechtskenntnisse erforderlich sind

 

§ 279 Abs 3

§ 273 Abs 2

Auswahl und Bestellung

  

§ 279 Abs 4

Auswahl und Bestellung

Klarstellung, dass auch juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften zum Kurator bestellt werden können

 

§ 280 Abs 1

§ 274 Abs 1

Auswahl und Bestellung

  

§ 280 Abs 2

Auswahl und Bestellung

Unbestimmte Höchstgrenze für die Übernahme von Kuratelen („ordnungsgemäß besorgen kann“)

 

§ 280 Abs 3

§ 274 Abs 2

Auswahl und Bestellung

  

§ 281 Abs 1

§ 275 Abs 1

Besondere Rechte und Pflichten

  

§ 281 Abs 2

Besondere Rechte und Pflichten

Klarstellung, dass sich der Kurator vertreten lassen kann

 

§ 281 Abs 3

§ 275 Abs 3

Besondere Rechte und Pflichten

  

§ 282 Abs 1

Verschwiegenheitspflicht und Haftung

Regelung der Verschwiegenheitspflicht

 

§ 282 Abs 2

§ 277

Verschwiegenheitspflicht und Haftung

  

§ 283

§ 276

Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz

Eigenständige Regelung für Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz; genereller Ausschluss der Berücksichtigung von Verbindlichkeiten bei der Bemessung des für die Entschädigungshöhe maßgeblichen Vermögenswerts

 

§ 284

§ 278

Änderung und Beendigung

Klarstellung, dass Beendigung der Kuratel durch gerichtliche Entscheidung generell konstitutive Wirkung hat; Entfall der fünfjährigen Maximalfrist für Überprüfung

 

Sonstiges

§ 310

§ 310

Besitzerwerb

  

§ 588

§ 588

Testamentszeugen

Klarstellung, dass der Vorsorgebevollmächtigte nur als gesetzlicher Vertreter, dh nach Wirksamwerden der Vorsorgevollmacht, zeugnisunfähig ist (ErwSchAG)

 

§ 865

§ 865

Geschäftsfähigkeit

Anpassung an Autonomieprinzip; Klarstellungen

§ 1034

§ 1034

Gesetzliche Vertretung

  

§ 1421

§ 1421

Erfüllungshandlungen

  

§ 1433

§ 1433

Rückforderung

  

§ 1437

§ 1437

Rückforderung

Übernahme der hA, dass die Regelung des § 1424 S 2 analog für die Rückforderung von Zahlungen von einem Geschäftsunfähigen gilt

 

§ 1454

§ 1454

Verjährung und Ersitzung

  

§ 1494

§ 1494

Verjährungshemmung

  

§ 1495

§ 1495

Verjährungshemmung

  

§ 1503 Abs 9

Übergangsbestimmungen

Inkrafttreten und Übergangsrecht

§ 1503 Abs 10

Übergangsbestimmungen

Inkrafttreten (ErwSchAG)

 

 

EheG

Neu

Alt

Thema

Änderung

 

Eheschließung

§ 21 Abs 1

§ 21 Abs 1

Schutz

Neue Bezeichnung „schutzberechtigte Personen“

 

§ 24

Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit

Gesetzliche Definition

§ 1 Abs 1

§ 1 Abs 1; § 2

Ehefähigkeit

Neukonzeption der Ehefähigkeit (Volljährigkeit sowie Entscheidungsfähigkeit bezogen auf die Ehe)

 

§ 1 Abs 2

§ 1 Abs 2

Ehefähigkeit

  

§ 2

Ehefähigkeit

Entfall der Regelung zur Geschäftsunfähigkeit, weil ehebezogene Entscheidungsfähigkeit maßgeblich ist

§ 3

Ehefähigkeit

Keine Stellvertretung/Einwilligung des gesetzlichen Vertreters bei Eheschließung mehr möglich/erforderlich

§ 15 Abs 2

§ 15 Abs 2

Eheschließung

Anpassungen an Personenstandsregister

 

§ 22

§ 22

Mangel der Ehefähigkeit

Anpassung an Neukonzeption der Ehefähigkeit

 

§ 28

§ 28

Nichtigerklärung

Entfall der Aktivlegitimation der Staatsanwaltschaft für das Begehren auf Nichtigerklärung mangels Ehefähigkeit

 

§ 29

§ 29

Nichtigerklärung

Regelung der Vertretung von schutzbedürftigen Erwachsenen: Keine Stellvertretung bei Entscheidungsfähigkeit des Betroffenen; Stellvertretung durch gesetzlichen Vertreter bei Entscheidungsunfähigkeit nur, wenn es zum Wohl des Betroffenen erforderlich ist; Bindung an ablehnende Haltung des Betroffenen, solange keine erhebliche Gefährdung des Wohls vorliegt

§ 35

§ 35

Aufhebung

  

§ 39a

Aufhebung

Regelung der Vertretung von schutzbedürftigen Erwachsenen: Keine Stellvertretung bei Entscheidungsfähigkeit des Betroffenen; Vertretung durch gesetzlichen Vertreter bei Entscheidungsunfähigkeit nur, wenn es zum Wohl des Betroffenen erforderlich ist; Bindung an ablehnende Haltung des Betroffenen, solange keine erhebliche Gefährdung des Wohls vorliegt

§ 40 Abs 2

§ 40 Abs 2

Aufhebungsklage

  

§ 40 Abs 4

§ 40 Abs 4

Aufhebungsklage

  

§ 41

§ 41

Aufhebungsklage

  

Ehescheidung

§ 47

Scheidung

Regelung der Vertretung von schutzbedürftigen Erwachsenen: Keine Stellvertretung bei Entscheidungsfähigkeit des Betroffenen; Stellvertretung durch gesetzlichen Vertreter bei Entscheidungsunfähigkeit nur, wenn es zum Wohl des Betroffenen erforderlich ist; Bindung an ablehnende Haltung des Betroffenen, solange keine erhebliche Gefährdung des Wohls vorliegt

§ 50

§ 50; § 51

Scheidungsgründe

Entfall des Scheidungsgrundes „Geisteskrankheit“; Scheidung nur bei ehewidrigem und -zerrüttenden Verhalten des psychisch kranken Ehegatten

§ 54

§ 54

Scheidungsgründe

  

§ 61 Abs 2

§ 61 Abs 2

Schuldausspruch

  

§ 69 Abs 1

§ 69 Abs 1

Unterhalt

  

§ 69b

§ 69b

Unterhalt

  

§ 102

Ergänzungsvorschriften

  

Sonstiges

§ 131

Übergangsbestimmungen

Inkrafttreten und Übergangsrecht

 

 

AußStrG

Neu

Alt

Thema

Änderung

 

Erwachsenenschutzverfahren

§ 116a

Verfahrensrechte

Allgemeine Regelung der Verfahrensrechte des Betroffenen angelehnt an Rechtspraxis (Handlungsfähigkeit unabhängig von der Verfahrensfähigkeit, Zustellpflicht)

 

§ 117

§ 117

Verfahrenseinleitung

  

§ 117a

Abklärung

Verpflichtende Abklärung (Clearing) durch Erwachsenenschutzverein

§ 118 Abs 1

§ 118 Abs 1

Erstanhörung

Erstanhörung erst nach Abklärung

§ 118 Abs 2

§ 118 Abs 2

Erstanhörung

Keine Vorführung des Betroffenen mehr zulässig

§ 118 Abs 3

§ 118 Abs 3

Erstanhörung

  

§ 119

§ 119

Rechtsbeistand

Verzicht auf den Begriff „Verfahrenssachwalter“

 

§ 120 Abs 1

§ 120 S 1

Einstweiliger Erwachsenenvertreter

  

§ 120 Abs 2

§ 120 S 3

Einstweiliger Erwachsenenvertreter

  

§ 120 Abs 3

Einstweiliger Erwachsenenvertreter

Klarstellung, dass der einstweilige Erwachsenenvertreter für denselben Wirkungsbereich bestellt werden kann wie ein vorhandener Vorsorgebevollmächtigter bzw gewählter oder gesetzlicher Erwachsenenvertreter; Klarstellung, dass die Verständigungspflichten nach § 126 AußStrG auch bei Bestellung eines einstweiligen Erwachsenenvertreters gelten (ErwSchAG)

 

§ 120a

§ 121 Abs 5

Sachverständigengutachten

Einholung des Sachverständigengutachtens im Bestellungsverfahren neu geregelt (Verzicht möglich bei fehlendem Antrag und Erforderlichkeit, Schriftlichkeitsgebot, Übermittlung vor der mündlichen Verhandlung, keine Befundaufnahme in der Verhandlung mehr zulässig)

§ 121 Abs 1

§ 121 Abs 1

Mündliche Verhandlung

Keine Verhandlungspflicht bei fehlendem Antrag und Erforderlichkeit

§ 121 Abs 2

§ 121 Abs 2

Mündliche Verhandlung

Absehen von Ladung des Betroffenen nicht mehr zulässig

§ 121 Abs 3

§ 121 Abs 3

Mündliche Verhandlung

  

§ 121 Abs 4

§ 121 Abs 4-6

Mündliche Verhandlung

Erörterung des Sachverständigengutachtens und der Abklärungsergebnisse nicht zwingend, sondern nur bei Antrag oder Erforderlichkeit

 

§ 121 Abs 5

Mündliche Verhandlung

Informationspflicht des Gerichts gegenüber dem gerichtlichen Erwachsenenvertreter bei Bestellung einer rechtsunkundigen Person

§ 122 Abs 1

§ 122 Abs 1

Verfahrenseinstellung

  

§ 122 Abs 2

§ 122 Abs 2

Verfahrenseinstellung

  

§ 122 Abs 3

§ 122 Abs 3

Verfahrenseinstellung

Erweiterung der Möglichkeit, im Einstellungsbeschluss das Vorliegen der Voraussetzungen für andere Vertretungsarten festzustellen; Möglichkeit, die Beendigung einer Vorsorgevollmacht oder gesetzlichen bzw gewählten Erwachsenenvertretung festzustellen, wenn gar keine Vertretung mehr erforderlich erscheint

§ 122 Abs 4

§ 122 Abs 4

Verfahrenseinstellung

  

§ 123 Abs 1

§ 123 Abs 1

Bestellung

Anpassung des Inhalts des Bestellungsbeschlusses an die Änderungen

§ 123 Abs 2

Bestellung

Möglichkeit zur Anordnung eines Genehmigungsvorbehalts oder der Auflösung einer Vorsorgevollmacht bzw gesetzlichen oder gewählten Erwachsenvertretung

§ 123 Abs 3

§ 123 Abs 2

Bestellung

Begründungspflicht in „möglichst verständlicher“ Sprache

 

§ 124

§ 129

Kosten

  

§ 125

§ 125

Wirksamwerden der Bestellung

  

§ 126 Abs 1

§ 126 Abs 1

Verständigungspflichten

  

§ 126 Abs 2

§ 126 Abs 2

Verständigungspflichten

Pflicht zur Eintragung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung im ÖZVV; Einschränkung der Eintragungspflicht in die öffentlichen Bücher und Register auf Genehmigungsvorbehalte, welche die dort eingetragenen Rechte umfassen; keine Eintragung der gerichtlichen Erwachsenenvertretung (ErwSchAG)

§ 127

Angehörige

Verfahrensrechte von nahen Angehörigen des Betroffenen im Bestellungsverfahren (Verständigung, Anhörung, Rekursrecht)

§ 128 Abs 1

§ 128 Abs 1

Änderung, Übertragung, Erneuerung und Beendigung

Einbeziehung von Umbestellungs- und Erneuerungsverfahren

 

§ 128 Abs 2

§ 128 Abs 1 HS 2

Änderung, Übertragung, Erneuerung und Beendigung

Antragsrecht des gerichtlichen Erwachsenenvertreters

 

§ 128 Abs 3

Änderung, Übertragung, Erneuerung und Beendigung

Zum Teil verpflichtende Abklärung (Clearing) durch Erwachsenenschutzverein

§ 128 Abs 4

Änderung, Übertragung, Erneuerung und Beendigung

Informationspflicht des Gerichts vor Auslaufen der Erwachsenenvertretung; aufschiebende Wirkung eines Erneuerungsverfahrens

§ 128 Abs 5

Änderung, Übertragung, Erneuerung und Beendigung

Pflicht zur Eintragung im ÖZVV; Erweiterung der Eintragungspflicht auf die Einleitung eines Erneuerungsverfahrens (ErwSchAG)

§ 128 Abs 2

Änderung, Übertragung, Erneuerung und Beendigung

  

§ 129

§ 121

Genehmigungsvorbehalt

Besondere Verfahrensregelungen für die Anordnung oder Aufhebung eines Genehmigungsvorbehalts (Pflicht des Gerichts, sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen, vor Anordnung; Abklärung, Sachverständigengutachten und mündliche Verhandlung nicht zwingend)

§ 130

§ 130; § 126 Abs 3 und 4

Berichtspflicht und Auskunftsrechte

Umgestaltung der Berichtspflicht (Lebenssituationsbericht iSd § 259 Abs 1 ABGB)

§ 131

Gerichtliche Kontrolle von Rechtshandlungen in der Personensorge

Regelung der gerichtlichen Kontrolle der Vertretungshandlungen von Erwachsenenvertretern und Vorsorgebevollmächtigten bei medizinischen Behandlungen und dauerhafter Wohnortänderung

Ausländische Entscheidungen zum Erwachsenenschutz

§§ 131a ff

§§ 131a ff

Ausländische Entscheidungen zum Erwachsenenschutz

Anpassung der Terminologie

 

Vermögensrechte einer vertretenen Person

§§ 132 ff

§§ 132 ff

Genehmigung von Rechtshandlungen in der Vermögenssorge

Anpassung der Terminologie; „Person unter gesetzlicher Vertretung“ statt „Pflegebefohlener“

 

§ 133 Abs 2

§ 133 Abs 2

Aufsicht über Vermögensverwaltung

Erhöhung des Grenzbetrags auf 15.000 €; Ausdehnung der Ausnahmeregelung auf nächste Angehörige als Erwachsenenvertreter

§ 133 Abs 3

§ 133 Abs 3

Aufsicht über Vermögensverwaltung

Einschränkung der Überwachungspflicht bei Erwachsenenschutzvereinen

 

§ 135

§ 135

Pflegschaftsrechnung

Ausdehnung der Regelung des Abs 1 auf nächste Angehörige sowie Erwachsenenschutzvereine als Erwachsenenvertreter; Erhöhung des Grenzbetrags nach Abs 3 auf 15.000 €; Klarstellung, dass die Pflicht zur Aufbewahrung von Belegen bis zur Beendigung der Vermögensverwaltung andauert; Klarstellung, dass Eltern, Großeltern und Pflegeeltern nicht nur von der laufenden Rechnungslegung, sondern auch von der Antritts- und Schlussrechnung befreit sind (ErwSchAG)

§ 137 Abs 2

§ 137 Abs 2

Bestätigung der Rechnung

Allgemeine Regelung für Entscheidung über Entschädigungs-, Entgelt- und Aufwandersatzansprüche gesetzlicher Vertreter; Gericht entscheidet nicht nur über Bestehen, sondern auch über Geltendmachung der Ansprüche abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln; Klarstellung zur Antragslegitimation (ErwSchAG)

§ 137 Abs 3

§ 137 Abs 2

Bestätigung der Rechnung

  

§ 138

§ 138

Beendigung der Vermögensverwaltung

  

§ 139 Abs 1

§ 139 Abs 1

Besondere Verfahrensbestimmungen

Allgemeine Zustellpflicht an den Betroffenen; Handlungsfähigkeit von Erwachsenen und mündigen Minderjährigen unabhängig von der Verfahrensfähigkeit

Weitere Schutzbestimmungen

§ 141

§ 141

Vertraulichkeit der Daten

Detailliertere, zwischen Akteneinsicht und Amtshilfe differenzierende Regelung; Ausdehnung auf Gesundheitsdaten

Verlassenschaftsverfahren

§ 145a Abs 3

Registereintragungen

Pflicht des Gerichtskommissärs, die Beendigung einer Vorsorgevollmacht oder Erwachsenenvertretung für den Verstorbenen im ÖZVV zu registrieren

 

§ 154 Abs 2 Z 2

§ 154 Abs 2 Z 2

Überlassung an Zahlungs statt

Entfall der zeitlichen Beschränkung für das vorrangige Befriedigungsrecht des gerichtlichen Erwachsenenvertreters

 

Sonstiges

§ 207m

Übergangsbestimmungen

Inkrafttreten und Übergangsrecht

 

 

 



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