Inkrafttreten | 1.7.2023 |
Stand des Gesetzgebungsverfahrens | Gesetz |
Letzte Änderung | 21.6.2023 |
Betroffene Normen | |
Betroffene Rechtsgebiete | Wertpapierrecht |
Quelle | BGBl I 2023/63, 742/BNR, 2033 AB, RV 2029 BlgNR 27. GP , 255/ME |
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2022/858 über eine Pilotregelung für auf Distributed-LedgerTechnologie basierende Marktinfrastrukturen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr 600/2014 und (EU) Nr 909/2014 sowie der Richtlinie 2014/65/EU (DLT-Verordnung-Vollzugsgesetz – DLT-VVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden (BGBl I 2023/63, 742/BNR, 2033 AB, RV 2029 BlgNR 27. GP , 255/ME)
Es werden Begleitmaßnahmen, die für das Wirksamwerden der VO (EU) 2022/858 [über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen …] in Österreich erforderlich sind, in das österreichische Recht eingefügt.
Die FMA wird als zuständige Behörde benannt, die für die Erfüllung der aus der VO (EU) 2022/858 erwachsenden Aufgaben hinsichtlich der Erteilung einer besonderen Genehmigung für den Betrieb einer Distributed-Ledger-Technologie basierten Marktinfrastruktur und die Beaufsichtigung der Betreiber von solchen Marktinfrastrukturen, die in Österreich ihren Sitz oder Hauptverwaltung haben, verantwortlich ist.
Es werden weitere gesetzliche Verfahrens- und Aufsichtsvorschriften vorgesehen, die notwendig sind, um einen wirkungsvollen Vollzug der Verordnung (EU) 2022/858 in Österreich sicherzustellen. Mit diesen Vorschriften werden insbesondere Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde angeführt und die Kosten der Aufsicht über Distributed-Ledger-Technologie basierte Marktinfrastrukturen geregelt.