DLT-Verordnung-Vollzugsgesetz (DLT-VVG)

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanekJuni 2023

Schaffung von Begleitmaßnahmen für das Wirksamwerden der VO (EU) 2022/858 [über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen …]

Inkrafttreten

1.7.2023

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

21.6.2023

Betroffene Normen

DLT-VVG, FMABG, WAG 2018

Betroffene Rechtsgebiete

Wertpapierrecht

Quelle

BGBl I 2023/63, 742/BNR, 2033 AB, RV 2029 BlgNR 27. GP , 255/ME

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2022/858 über eine Pilotregelung für auf Distributed-LedgerTechnologie basierende Marktinfrastrukturen und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr 600/2014 und (EU) Nr 909/2014 sowie der Richtlinie 2014/65/EU (DLT-Verordnung-Vollzugsgesetz – DLT-VVG) erlassen wird sowie das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden (BGBl I 2023/63742/BNR, 2033 AB, RV 2029 BlgNR 27. GP , 255/ME)

Es werden Begleitmaßnahmen, die für das Wirksamwerden der VO (EU) 2022/858 [über eine Pilotregelung für auf Distributed-Ledger-Technologie basierende Marktinfrastrukturen …] in Österreich erforderlich sind, in das österreichische Recht eingefügt.

Die FMA wird als zuständige Behörde benannt, die für die Erfüllung der aus der VO (EU) 2022/858 erwachsenden Aufgaben hinsichtlich der Erteilung einer besonderen Genehmigung für den Betrieb einer Distributed-Ledger-Technologie basierten Marktinfrastruktur und die Beaufsichtigung der Betreiber von solchen Marktinfrastrukturen, die in Österreich ihren Sitz oder Hauptverwaltung haben, verantwortlich ist.

Es werden weitere gesetzliche Verfahrens- und Aufsichtsvorschriften vorgesehen, die notwendig sind, um einen wirkungsvollen Vollzug der Verordnung (EU) 2022/858 in Österreich sicherzustellen. Mit diesen Vorschriften werden insbesondere Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde angeführt und die Kosten der Aufsicht über Distributed-Ledger-Technologie basierte Marktinfrastrukturen geregelt.



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