Interbankenentgeltevollzugsgesetz (IEVG) ua

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanek/TumaApril 2023

ua gesetzliche Begleitmaßnahmen iZm der VO (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge

Inkrafttreten

 

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

21.4.2023

Betroffene Normen

IEVG, WettbG, ZaDiG 2018

Betroffene Rechtsgebiete

Wettbewerbsrecht, Bankrecht

Quelle

BGBl I 2023/33, 708/BNR , AB 1991 , RV 1957 BlgNR 27. GP , 242/ME

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge (Interbankenentgeltevollzugsgesetz – IEVG) erlassen und das E-Geldgesetz 2010, das Wettbewerbsgesetz und das Zahlungsdienstegesetz 2018 geändert werden (BGBl I 2023/33708/BNR , AB 1991 , RV 1957 BlgNR 27. GP , 242/ME)

Die VO (EU) 2015/751 [über Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge] verfolgt das Ziel erhöhte Interbankenentgelte und damit Wettbewerbsverzerrungen bei Kartenzahlverfahren zu vermeiden (kartellrechtlicher Hintergrund für die Entstehung der VO waren Verfahren der Europäischen Kommission gegen die Zahlungssysteme von Mastercard und Visa). Die gesetzlichen Begleitmaßnahmen iZm dieser VO umfassen va die Benennung der Bundeswettbewerbsbehörde als zuständige Behörde zur Durchsetzung der Vorgaben der VO (EU) 2015/751 und die Einführung von Sanktionsbefugnissen für die BWB bei Verstößen gegen die VO (EU) 2015/75 .

Das ZaDiG 2018 und das E-GeldG 2010 müssen geändert werden (insb durch Verweisanpassungen), damit die VO (EU) 2021/1230 [über grenzüberschreitende Zahlungen in der Union] in Österreich wirksam und anwendbar wird. 

Inkrafttreten:

Als Datum des Inkrafttretens ist der Tag nach Kundmachung im BGBl vorgesehen.



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