Änderung der GewO 1994

GesetzgebungWirtschaftsrechtKriwanek/TumaNovember 2022

va Einführung des Scheckkartenformats für die Gewerbelegitimationen 

Inkrafttreten

 

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Gesetz

Letzte Änderung

2.11.2022

Betroffene Normen

GewO 1994

Betroffene Rechtsgebiete

Gewerberecht

Quelle

BGBl I 2022/171

Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (BGBl I 2022/171, 625/BNR , AB 1730 , RV 1674 BlgNR 27. GP , 207/ME)

Bestimmte Gruppen von Gewerbetreibenden und deren Arbeitnehmer haben die Verpflichtung, amtliche Legitimationen bei der Ausübung der Tätigkeiten des jeweiligen Gewerbes mitzuführen (etwa  Gewerbetreibende und Handlungsreisende beim Aufsuchen von Privatpersonen). Derzeit bestehen die Gewerbelegitimationen aus Leinenpapier und werden von den Gewerbebehörden mit Schreibmaschine oder händisch beschrieben. Die Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Gewerbelegitimationen werden nun geändert: Es wird dafür das Scheckkartenformat eingeführt und die Ausstellung erfolgt in Zukunft nicht mehr durch die Gewerbebehörde selbst, sondern durch einen Auftragsverarbeiter, der vom BMWA zu beauftragen ist. Die Angaben, die das Dokument enthalten muss (darunter auch ein Lichtbild), werden in § 62a Abs 1 bzw Abs 2 aufgezählt und sind für alle betroffenen Gruppen von Gewerbetreibenden und Arbeitnehmer vereinheitlicht. In Übereinstimmung mit dem Prinzip der grundsätzlichen Gebühren- und Abgabenfreiheit der Gewerbeverfahren (§ 333a GewO 1994) sollen den Antragstellern für die Ausstellung der Gewerbelegitimationen keine Kosten auferlegt werden.

Der Umstieg auf das Schekkartenformat kann nicht nur durch eine Änderung der  Gewerbelegitimationen-Verordnung erfolgen (derzeit: BGBl 1974/274; diese wird neu zu erlassen sein), die gesetzlichen Änderungen  durch  die vorliegende GewO-Novelle sind va va aus folgenden Gründen erforderlich:

 



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